FAQ

Ist der VUHD ein e.V. ?
Der VUHD ist in Form einer Interessengemeinschaft organisiert.
Die IG VUHD ist als Organisation Mitglied im Bundesverband Verkehrsdienst e.V.

Stellt der VUHD seinen Mitgliedern Fahrzeuge und Ausrüstungen?
Fahrzeuge und Ausrüstungen müssen von den Mitgliedern auf eigene Kosten angeschafft und unterhalten werden. Es gibt keine Zuschüsse für Kraftstoffe und Verbrauchsmaterial.

Bin ich über den VUHD als Mitglied versichert?
Es besteht über den VUHD keine Vereinshaftpflicht- oder Unfallversicherung.
Unsere Mitglieder müssen sich, ihr Fahrzeug und ihre Ausrüstung auf eigene Kosten versichern.
Beachten Sie dabei auch, dass das erhöhte Risiko von Personen- und Sachschäden im Verkehrsdienst mit Ihrer Versicherung im Vorfeld abgeklärt wird.
In einigen Bundesländern sind ehrenamtliche Tätigkeiten über die gesetzlichen Unfallversicherungen versichert. Da dies Länderspezifische Regelungen sind, können wir darüber aber keine konkreten Auskünfte geben, bitte informieren Sie sich selbst.

Vertritt mich der VUHD bei Problemen vor Gericht?
Der VUHD kann seine Mitglieder im Falle einer Anzeige oder eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit den verkehrsdienstlichen Tätigkeiten nicht vertreten.
Unsere Mitglieder handeln im Einsatz immer eigenverantwortlich.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte daher vom Mitglied abgeschlossen werden.

Bekomme ich als VUHD-Mitglied eine Aufwandsentschädigung?
Unsere Mitglieder sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.

Welche Vorteile habe ich als VUHD-Mitglied?
Unsere Mitglieder helfen aus Überzeugung.
Eine Mitgliedschaft im VUHD verschafft auch keine Vorteile oder Sonderrechte im Straßenverkehr.

Welche Mindestausrüstung muss ein Verkehrsdienstfahrzeug haben?
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung mit Warnblinker, Warndreieck und Verbandskasten muss ein im Verkehrsdienst eingesetztes Fahrzeug mindestens mit einer zusätzlichen, an die Fahrzeugelektrik angeschlossenen, Warnleuchte nach §53a STVZO ausgerüstet sein.
Dies wären Leuchten der Baureihen Hänsch EFFEKTA Typ 06/08/16, EFFEKTA Comet-E und/oder ein EFFEKTA Rückwärtswarnsystem. Die Kosten für die Ausrüstung können nicht vom VUHD erstattet werden. Alle weiteren im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzten Warn- und Sicherungsmittel müssen ebenfalls für Privatanwender zugelassen sein (KBA-Zulassung/ABE).
Die Vorschriften für den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Kraftfahrzeugen sind einzuhalten.
Für alle Fahrzeuginsassen muss Warnkleidung nach EN 471 zur Verfügung stehen (mindestens Warnwesten).

Darf ich als VUHD-Mitglied mein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn ausrüsten?
Nein!

Bekomme ich als VUHD-Mitglied eine „Gelblicht“-Genehmigung?
Nein, die Mitgliedschaft im VUHD berechtigt nicht zum Führen von gelben Rundumkennleuchten und/oder Frontblitzern oder anderen Signalanlagen.
Unsere Mitglieder dürfen nur nach §53a STVZO zugelassene Leuchten verwenden, oder aber die Fahrzeuge haben aus anderen Gründen eine Genehmigung zum Führen von RKL nach STVZO.
Der VUHD kann hierbei keine Hilfestellung geben oder Anträge stellen/unterstützen.

Kann ich als Mitglied mein Fahrzeug als VUHD-Fahrzeug kennzeichnen?
Mitglieder dürfen ihr Fahrzeug mit Nicht-Reflektierenden Aufklebern/Beschriftungen kennzeichnen. Als Aufschriften sind VUHD, VERKEHRSDIENST, VUHD VERKEHRSDIENST oder UNFALLHILFE zu verwenden.
Weiterhin erlaubt sind reflektierende gelbe Seitenmarkierungen (durchgehend oder unterbrochen).
Warnmarkierungen nach DIN 30710 dürfen nur mit Genehmigung der Behörden geführt werden, der VUHD kann bei der Genehmigungserteilung nicht behilflich sein.

Kann ich als VUHD-Mitglied Dachaufsetzer ohne Beleuchtung verwenden?
Dachaufsetzer ohne Beleuchtung können von Mitgliedern verwendet werden.
Als Aufschrift können verwendet werden:

VUHD
VERKEHRSDIENST
VUHD VERKEHRSDIENST
UNFALLHILFE
auch mit dem Zusatz IM EINSATZ möglich.

Der VUHD haftet generell nicht für Probleme, die beim Einsatz von Dachaufsetzern entstehen können. Der Einsatz von Dachaufsetzern befreit zu keiner Zeit von den Vorschriften der STVO und gewährt keine Sonderrechte (auch nicht beim Halten/Parken). Beleuchtete Dachaufsetzer sind nicht zulässig.

Ich möchte Mitglied im VUHD werden, habe aber bisher keine Antwort oder eine Ablehnung erhalten, welche Ansprüche auf Mitgliedschaft habe ich?
Der VUHD ist in Form einer Interessengemeinschaft organisiert. Grundsätzlich gilt auch hier, wie im Vereinsrecht:

Mitglied kann prinzipiell jedermann werden, der die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft mitbringt, allerdings besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme, der VUHD kann bei jedem Beitrittskandidaten frei über die Aufnahme entscheiden und muss die Ablehnung eines Bewerbers auch nicht begründen. In der Satzung sind nähere Anforderungen an die Mitglieder aufgestellt.
Wird jemand aufgenommen, obwohl er die in der Satzung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllt, ist trotzdem eine wirksame Mitgliedschaft entstanden.
Mitglied im VUHD können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche werden, hier ist aber die schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich. Werden Kinder und Jugendliche in den Verein aufgenommen, haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Erwachsenen, solange nicht die Satzung des Vereins für bestimmte Ämter und Tätigkeiten ein Mindestalter vorschreibt.
Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben Kinder- und Jugendliche nicht.

Aktuell werden die Zugangsvoraussetzungen für den Verkehrsdienst überregional neu geordnet.
Es können daher derzeit nur Mitgliedsanträge von Personen aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bearbeitet werden.